Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zugleich SLG-Leiter, dem Geschäftsführer, zugleich stellvertretender SLG-Leiter, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der SLG-Leiter, vertreten.