Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeder von ihnen vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein.
Für den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie für den Abschluss von Verpflichtungen, welche über
einen Betrag von 25.000,00 EUR hinausgehen, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.