Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus wenigstens einem und maximal sechs Mitgliedern, von denen einer den Vorsitz, das Amt des Schatzmeisters und das Amt des Schriftführers inne hat. Der Verein wird gerichlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden/Schatzmeister/Schriftführer allein vertreten. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit.