Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.