| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem stellvertretenden Vorsitzenden. |