Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Kassenführer und dem Schriftführer. Den Verein vertritt gerichtlich und außergerichtlich der Vorsitzende und die Stellvertreter jeweils allein, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit.