| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem Schriftführer oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem Schriftführer. |