| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden jeweils allein vertreten. Rechtsgeschäfte, deren Wert 2.000,00 € übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |