| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus maximal fünf Personen, dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorstand wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |