Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften, bei denen sich Verbindlichkeiten über 500,00 Euro ergeben, ist die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder notwendig.