| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeisterin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandmitglied allein. |