| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberichtigte Vorstand besteht gem. § 26 BGB aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |