| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht gem. § 26 BGB aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei der Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |