| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter und dem Schatzmeister. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |