| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und geborenen Mitgliedern ohne Amtsfunktion. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam. |