| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter/Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. Im Übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam sofern der Vorstand aus mehr als zwei Personen besteht. |