| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht maximal aus drei Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |