Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.500,00 Euro belasten und für Dauerschuldverhältnisse braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.