Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften ab einer Höhe von 250,00 Euro wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Schatzmeister ist einzelvertretungsbefugt beim Ausstellen von Spendenquittungen.