Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verantwortlichen für Kleingartenwesen, Ökologie und Werterhaltung und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.