Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden,dem Schatzmeister, dem Schriftführer und mindestens 2 Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom ersten Vorsitzenden oder dem zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.