Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 1.500,00 EUR im Geschäftsjahr ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.