| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf und maximal sieben Mitgliedern, mindestens dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Protokollführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |