Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vositzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte unter 1.000,00 EUR ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt.