Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 3.000 EUR im Geschäftsjahr ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.