Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Soll über Vereinsmittel mit einem Wert über 1.000,00 EUR verfügt werden, vertreten beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.