Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der ersten Stellvertreter/in des Vorsitzenden mit Funktion des Sportwartes und dem/der Kassenwart/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 1. Stellvertreter des Vorsitzenden mit Funktion des Sportwartes gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einer Verpflichtung des Vereins von mehr als 5.000,00 EUR oder Dauerschuldverhältnisse mit jährlichen Verpflichtungen von mehr als 2.000,00 EUR können vom Vorstand nur dann abgeschlossen werden, wenn der Beirat diesen Geschäften schriftlich zugestimmt hat.