Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen. Der Direktor/Praeses vertritt den Verein allein. Ansonsten vertritt der Geschäftsführer/Dechant und der Großkomtur/Erz-Dechant gemeinsam den Verein, bzw. einzeln mit je einem Kapiturlar-Mitglied des Vorstandes/Kapitel. Die haftung der Vorstandsmitglieder/Kapitulare ist durch das Vereinsvermögen begrenzt. wobei die Höchstgrenze 500,- EUR für den Vorstand insgesamt begrenzt ist.