Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Jugenwart und maximal acht weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind jeweils zur Alleinvertretung ermächtigt bei Rechtsgeschäften im Wert bis zu 1.000,- EUR. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein zwischen 1.000,- EUR und 2.000,- EUR belasten, ist die Zustimmung des Vorstandes notwendig. Bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 2.000,00 EUR und bei Abschluss von Dienstverträgen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.