Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DM belasten, muss neben dem Vorsitzenden auch der Kassenwart mit unterzeichnen.