Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 2.000,00 DM bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.