Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden allein vertreten. Unterschriftsberechtigte bei der Kontoführung sind der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende und der Finanzverantwortliche jeweils gemeinsam.