Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende haben jeweils Einzelvertretungsbefugnis.