Der vertretungsberechtigte Vorstand (Präsidium) besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder jeweils allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Bei Bankgeschäften ist die Zeichnung von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich; neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten können bis zu drei weitere Mitglieder des erweiterten Vorstandes (erweitertes Präsidium) durch Beschluss des Präsidiums bevollmächtigt werden. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 3.000,00 € bedürfen zu ihrer Wirksamkeit des Beschlusses des gesamten Vorstandes.