Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern; dem Landesvorsitzenden, dem stellvertretenden Landesvorsitzenden, dem Landesschatzmeister und weiteren Landesvorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.