Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Stadtwehrführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften bis 500,00 Euro sind der Vorsitzende und der Stellvertreter jeweils alleinvertretungsbefugt. Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 500,00 Euro belasten sowie Dienstverträge bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.