Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter des 1. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass in Rechtsgeschäften mit einem Wert über 1.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.