Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden und der/dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.