Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. (stellvertretenden) Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den 1. Vorsitzende/n oder die/den 2. (stellvertretende/n) Vorsitzende/n gemeinsam mit dem/der Schatzmeister/in vertreten.