Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern des Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch einen der beiden Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.