Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem 1. Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 1.000,00 DM verpflichten, ist ein einstimmiger Beschluss des erweiterten Vorstandes erforderlich.