Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und weiteren von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein, im übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.