Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 3 Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften von mehr als 2.500,00 EUR ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes notwendig.