Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Beauftragten für Pflanzen- und Umweltschutz.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.