Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem/den Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem/den Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam, darunter der Schatzmeister oder ein Stellvertretender Vorsitzender.