Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei maximal fünf Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 3.000,00 EUR die Zustimmung des erweiterten Vorstandes und für Rechtgeschäfte über 10.000,- EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen ist.