Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister gemeinsam vertreten.
Der Verein wird außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.