Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Jugendwart, dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, den 2 Vorsitzenden oder den Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.