Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei 2. Vorsitzende und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch einen 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.