| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Im übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandmitglieder gemeinsam. |